1. Buchung vornehmen = Abschluss eines Vertrages
1.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde Ludwina Feuerstein den Abschluss einer Buchung / eines Vertrages verbindlich an.
1.2. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder online vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3. Die Buchung / der Vertrag kommt mit der Annahme durch Ludwina Feuerstein zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach der Buchung / Vertragsschluss wird Ludwina Feuerstein dem Kunden die Buchungsbestätigung aushändigen / zukommen lassen.
1.4. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Ludwina Feuerstein vor, an das sie für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde / der Buchende innerhalb der Bindungsfrist Ludwina Feuerstein die Annahme erklärt.
2. Bezahlung
2.1. Mit Buchung / Vertragsschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 10-20 % des Buchungspreises oder eine in der Buchungsbeschreibung genannte Anmeldegebühr pro Person zu leisten. Die Restzahlung ist vor Ort zu leisten.
2.2. Sollte der Buchende die Reise nicht antreten und ist der Buchungspreis noch nicht bezahlt, so kann Ludwina Feuerstein die entsprechenden Rücktrittsgebühren verlangen (siehe Punkt 6).
3. Preisanpassung
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Buchungspreises hat Ludwina Feuerstein den Kunden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Buchende / der Kunde berechtigt ohne Gebühren von der Buchung / vom Vertrag zurück zu treten.
4. Leistungen:
4.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung.
4.2. Ludwina Feuerstein behält sich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Angaben zu erklären, über die der Kunde vor der Buchung selbstverständlich informiert wird.
5. Leistungsänderungen:
Änderungen und Abweichungen einzelner Buchungsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von Ludwina Feuerstein nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistungen nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Ludwina Feuerstein ist verpflichtet, den Buchenden / den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Vertragsleistung ist der Buchende / der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten. Der Buchende / der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach Erklärung des über die Änderung der Vertragsleistung diesem gegenüber geltend zu machen.
6. Rücktritt durch den Kunden, Erstatzpersonen
Der Kunde kann jederzeit vor Buchungsbeginn / Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgebend ist das Zugangsdatum der Rücktrittserklärung bei Ludwina Feuerstein. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, oder kommt er, ohne vom Vertrag zurückzutreten, nicht , so kann Ludwina Feuerstein angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen. Ludwina Feuerstein kann diesen Anspruch nach ihrer Wahl konkret berechnen oder unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunkts des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Buchungsbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Buchungspreis pauschalieren. Ludwina Feuerstein kann einen höheren Schaden als in den pauschalierten Rücktrittskosten vereinbart geltend machen, wenn sie hierfür den Nachweis führt. Es werden folgende Stornobeträge berechnet:
Bis 20 Tage vor Reiseantritt wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe der Anzahlung berechnet. Für kurzfristige Annullierungen gelten folgende Gebühren pro Person:
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20. |
- |
10. |
Tag vor Vertrags- / Reisebeginn |
25 % |
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10. |
- |
5. |
Tag vor Vertrags- / Reisebeginn |
60 % |
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ab |
5. |
Tag vor Vertrags- / Reisebeginn |
85 % |
Bis zum Vertrags- / Reisebeginn kann der Vertragsnehmer verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Ludwina Feuerstein kann dem Wechsel in der Person des Kunden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der Vertragsnehmer und der Dritte als Gesamtschuldner für den Buchungspreis und für die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten. Im Falle eines Rücktritts kann Ludwina Feuerstein vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter:
Ludwina Feuerstein kann in folgenden Fällen vor Buchungsbeginn vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Buchung den Vertrag kündigen: Ohne Einhaltung einer Frist, eenn die Durchführung der Buchung trotz Abmahnung vom Kunden nachhaltig gestört wird oder der Kunde sich in starkem Maß vertragswidrig verhält, so dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist, so behält Ludwina Feuerstein den Anspruch auf den Buchungspreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen und eventuelle Erstattungen durch die Leistungsträger anrechnen lassen. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.
8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Vertragsausführung infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Ludwina Feuerstein, als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Ludwina Feuerstein für die bereits erbrachten oder zur Beendigung des Vertrages noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist Ludwina Feuerstein verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Kunden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen gehen die Mehrkosten zu Lasten des Kunden.
9. Gewährleistung:
9.1. Werden die Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Ludwina Feuerstein kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Ludwina Feuerstein kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.
9.2. Kündigung des Vertrages: Wird eine Buchung infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Ludwina Feuerstein innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Vertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Unterkunft infolge eines Mangels aus wichtigem, für Ludwina Feuerstein erkennbaren Grund, nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Ludwina Feuerstein verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Der Kunde schuldet Ludwina Feuerstein den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Buchungspreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
9.3. Schadensersatz: Der Kunde kann unbeschadet der Minderung oder Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Buchung / Unterkunft beruht auf einem Umstand, den Ludwina Feuerstein nicht zu vertreten hat.
10. Beschränkung der Haftung
10.1. Für alle gegen Ludwina Feuerstein gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis 4.100 Euro. Übersteigt der dreifache Buchungspreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Buchungspreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Kunden und Buchung.
10.2. Ludwina Feuerstein haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. W-Lan Nutzung, Bahnfahrten, Konzerte, Skifahrten, Trekkingtouren usw.) und die in der Buchungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
11. Mitwirkungspflicht
11.1. Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
11.2. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich Ludwina Feuerstein zur Kenntnis zu geben. Diese hat für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Buchung / des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
13. Gesetzliche Bestimmungen
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
14. Sonstiges
Der
Kunde erklärt sich mit der Speicherung seiner Daten einverstanden.
15.Gerichtsstand
Der Kunde kann Ludwina Feuerstein nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von Ludwina Feuerstein gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von Ludwina Feuerstein maßgebend.
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